Bestimmungen des ZDRK
 

Bestimmungen des ZDRK für die Durchführung von Kaninhop-Wettbewerben

 

Spaß an der Bewegung für Mensch und Tier
Diese Bestimmungen des Zentralverbandes, die der Förderung der Jugendarbeit dienen und Ausstellungen für das allgemeine Publikum und die Medien interessanter gestalten, sind auf Vorschlag der Initiatoren von der Standartkommission festgelegt und vom ZDRK herausgegeben worden. Das Projekt ist hauptsächlich für alle weiblichen und männlichen Jugendmitglieder gedacht, aber auch für Jungen und Mädchen, die noch nicht als Jugendzüchter/innen einem Verein angehören sowie für interessierte Züchter/innen. Erst nach Ablauf der Erprobungsphase von 3 Jahren werden abschließend formulierte Bestimmungen verabschiedet und damit verbindlicher Bestandteil der Bestimmung des ZDRK.

Kapitel 1

UMGANG MIT DEM KANINCHEN:

Alle Maßnahmen sind unter Berücksichtigung des Tierschutzes erarbeitet worden.

Teilnehmer:

1. Die Teilnehmer sollen guten Sportgeist und gutes Auftreten gegenüber den Veranstaltern und anderen Teilnehmern zeigen. Die Teilnehmer sollen die Entscheidungen der Schiedsrichter akzeptieren, sofern diese in Übereinstimmung mit den Regeln stehen (vgl. Nr. 28).

2. Bei Wettbewerben müssen die Teilnehmer mindestens 9 Jahre alt sein

3. Schiedsrichter und Turnierleitung können einen Ausschluss von dem Wettbewerb beschließen, wenn der Teilnehmer grob und unachtsam mit dem Kaninchen umgegangen ist.

4. Das Kaninchen und sein Begleiter sind ein Team. Deshalb ist es nicht erlaubt, sein Kaninchen anderen Begleitern während eines Wettbewerbs zu überlassen, wenn er aus mehreren Durchgängen besteht, in denen Punkte für ein Gesamtresultat ermittelt werden.

5. Teilnehmer werden nach einer Verwarnung disqualifiziert, wenn Mithelfer oder das Publikum dem Teilnehmer helfen, z.B. durch Angabe der gegnerischen Position beim Zweikampf, Angabe des richtigen Weges beim Hindernisparcours oder Ähnliches. Wenn die Hilfe von einem anderen Teilnehmer kommt, wird dieser nach einer Verwarnung ebenfalls disqualifiziert.

6. Die Teilnehmer dürfen die Bahn oder den Hindernisparcours vor dem Start nur betreten, wenn er von dem Schiedsrichtern ausdrücklich freigegeben wurde.

7. Teilnehmer, die sich ohne triftigen Grund oder Ankündigung 30 Sekunden nach dem Aufruf nicht am Start einfinden, werden von diesem Start ausgeschlossen.

Kaninchen:

8.
Feststellung der Identität des Kaninchens: Die Identität muss an Hand des Startbuches eindeutig zu erkennen sein – Tätowierung in Übereinstimmung mit den Richtlinien des ZDRK und/oder Foto mit Beschreibung besonderer Kennzeichen.

9. Alle Rassekaninchen und Kreuzungen können an Wettbewerben teilnehmen, sofern die Identität nachgewiesen wird. Dem Veranstalter ist mit dem Startbuch ein Impfnachweis vorzulegen.

10. Das Kaninchen soll mindestens vier Monate alt sein, um an einem Wettbewerb oder einer Vorführung in der Öffentlichkeit teilnehmen zu können.

11. Sichtbar kranke Kaninchen werden vom Schiedsrichter oder der Turnierleitung vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine Gesundheitsüberprüfung findet vor Beginn der Veranstaltung statt. Säugende Häsinnen und Häsinnen, die trächtig sind, dürfen an Wettbewerben und Vorführungen nicht teilnehmen.

12. Die Kaninchen werden auf den Bahnen immer an der Leine gehalten, so dass der Begleiter das Kaninchen bei eventueller Gefahr schnell einfangen kann.

13. Nur ein Geschirr ist zugelassen; ein Halsband ohne Brustgurt ist unzulässig. Wenn das Geschirr in einem durchlauf ganz oder teilweise verrutscht, so dass das Kaninchen ernsthaft behindert wird, darf das Geschirr wieder in Ordnung gebracht werden, ohne dass die Zeit angehalten wird. Der Durchlauf ist von der Stelle auf fortzusetzen, an der der Nachteil entstanden ist.

14. Die Leine des Kaninchens muss am Brustband des Geschirrs befestigt sein, Die Leine darf das Kaninchen beim Sprung über das Hindernis nicht behindern. Während das Kaninchen springt, muss die Leine unabhängig von der Leinenlänge locker gehalten werden. Die Hand des Begleiters darf sich in den Augenblick, wo das Kaninchen springt, nur bei einer lockeren Leine über dem Kaninchen befinden. Die Leine darf nicht aus elastischem Material bestehen. Auch Rollleinen sind unzulässig. Die Leinenlänge muss zwischen 100 und 200 cm betragen.

15. Die Kaninchen sollen sich durch die Bahn und über die Hindernisse aus eigenen und freien Willen bewegen. Sie dürfen nur mit den Händen vorwärts gelenkt werden. Die Anwendung des Fußes ist nicht zugelassen. Ebenso ist das Ziehen oder Heben der Kaninchen an der Leine unzulässig. Die Leine darf nicht als Peitsche benutzt werden. Das Kaninchen darf nicht mit Stampfen oder gewaltig lärmendem Verhalten gestresst werden.

16. Das Kaninchen darf nicht im Rücken- oder Nackenfell angehoben werden oder in einer anderen Weise schlecht behandelt werden. Dies gilt sowohl während als auch vor und nach dem Wettbewerb.

17. Das Kaninchen darf nicht ohne Aufsicht in der Wettbewerbsumgebung zurückgelassen werden, wenn es nicht im Käfig ist.

Kapitel 2

WETTBEWERBSBESINGUNGEN UND WERTUNGSBESTIMMUNGEN:

18. Die Wettbewerbsbedingungen sind vor Beginn des Wettbewerbs durch den Schiedsrichter zu erläutern.

19. Die Zeit für einen Durchlauf in der geraden Bahn und im Parcours beträgt maximal 2 Minuten. Bei Überschreitung der festgelegten Durchlaufzeit ist je angefangene 15 Sekunden 1 zusätzlicher Fehler zu berechnen. Die zulässige Höchstzeit darf nicht mehr als 30 Sekunden über der Durchlaufzeit liegen.

20. Bei gleicher Fehlerzahl gewinnt das Kaninchen, das die Bahn in der kürzeren Zeit durchlaufen hat. Bei gleicher Fehlerzahl und gleicher Zeit findet ein Stechen statt.

21. Das Kaninchen darf über ein niedergerissenes Hindernis oder aus einem solchen gehoben werden, ohne dass dies mit einem extra Fehler belastet wird. Das Kaninchen soll dort abgesetzt werden, wo es wahrscheinlich gelandet wäre.

22. Hindernisse, die verkehrt aufgebaut sind, vom vorherigen Team gerissen wurden oder offensichtlich durch den Wind oder Vibration gefallen sind, rechnen als fehlerfrei übersprungen.

23. Folgendes gilt als 1 Fehler:
• Reißen von Hindernissen (außer Start- und Zielhindernis)
• Schräges überspringen von Hindernissen, mit Verlassen der Bahn.
• Heben des Kaninchens über ein einzelnes, nicht gerissenes Hindernis
• Leichte Korrekturen mit der Hand: 3 Korrekturen ergeben 1 Fehler
• Fehlstart
• Zeitfehler, wenn die vorgegebene Durchlaufzeit überschritten wird.

24. Für Folgendes gibt es eine Verwarnung für eine mögliche Disqualifikation:
• Die Leine wird fehlerhaft gehalten und behindert das Kaninchen beim Springen.
• Das Kaninchen wird an der Leine angehoben.
• Der Begleiter geht über das Hindernis.
• Begleiter und Kaninchen befinden sich vor den Aufruf zum Start in der Bahn.
• Der Begleiter erscheint nicht rechtzeitig am Start.
• Nachdem das Kaninchen über das Hindernis gehoben wurde, setzt der Begleiter es nicht an der Stelle nieder, wo es wahrscheinlich gelandet wäre, sondern unmittelbar hinter dem Hindernis, über das es gehoben wurde.

25. Folgendes führt zu einer Disqualifikation von dieser Disziplin:
• Die Höchstzeit ist überschritten.
• Verkehrte Laufrichtung in der Bahn.
• Wiederholter Fehlstart im selben Durchlauf.
• Das Kaninchen hat die Bahnanlage verlassen.
• Der Begleiter verliert die Leine und das Kaninchen spring über ein Hindernis.
• Der Begleiter erscheint trotz Verwarnung nicht rechtzeitig zum Start.
• Das Kaninchen wird an der Leine über dem Hindernis hochgezogen.

26. Eine der nachfolgenden Wettbewerbsbedingungen ist nach der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter festzulegen:
• 1 Durchlauf mit anschließendem Finale. Die Kaninchen mit einer vorher festgelegten Fehlerzahl kommen nach dem 1. Durchlauf ins Finale. Über die Platzierung entscheidet die Fehlerzahl des Finales; bei gleicher Fehlerzahl die schnellere Zeit.
• 2 Durchläufe für alle mit Zeitnahme im 2. Durchlauf. Bei gleicher Gesamtfehlerzahl in beiden Durchläufen entscheidet die schnellere Zeit des 2. Durchganges über den besseren Platz.
Bei wenigen Kaninchen können statt eines Durchlaufes auch 2 Durchläufe mit einer vorher festgelegten maximalen Fehlerzahl über die Teilnahme am abschließenden Finale entscheiden.
• 3 Durchläufe für alle mit Zeitnahme in alle Durchläufen. Bei gleicher Gesamtfehlerzahl in allen drei Durchgängen entscheidet die schnellere Gesamtzeit aller 3 Durchgänge über den besseren Platz.

KORREKTUREN

27. Korrekturen sind in letzter Instanz eine Schiedsrichtereinschätzung in dem einzelnen Wettkampf. Allgemein kann man über Korrekturen sagen: Wenn der Begleiter mit Absicht sein Kaninchen vor einem Hindernis beeinflusst, um eine bessere Position einzunehmen als die, in der sich das Kaninchen gerade befindet, ist das eine Korrektur. Das kann z.B. sein:
• Der Begleiter macht mit Absicht vor dem Hindernis einen kleinen Kreis, weil das Kaninchen schräg ankommt und durch diesen kleinen Kreis einen besseren Anlauf bekommt.
• Der Begleiter hält das Kaninchen deutlich vor dem Hindernis auf, um zu vermeiden, dass es eine Latte herunterwirft.
• Der Begleiter nimmt das Kaninchen zurück, nachdem es an einem Hindernis vorbei laufen oder nachdem es die Bahn verlassen wollte.
• Die Leine wird über dem Hindernis nicht locker gehalten.
• Das Kaninchen wird mit der Leine gezogen oder angehoben.
• Das Kaninchen wird vom Begleiter vor dem Hindernis durch Stampfen oder Lärmen erschreckt.

28. Einwendungen über Entscheidungen des Schiedsrichters sind grundsätzlich gleich nach dem Durchlauf des betreffenden Wettbewerbs an den Schiedsrichter zu richten. Dies hat in einer sportlichen und höflichen Form zu erfolgen.

Kapitel 3


KLASSENEINTEILUNGEN


29. Schwierigkeitsgrade:

Gerade Hindernisbahn

Schwierige Klasse:
mind. 10 Hindernisse
mind. 200 cm Abstand zwischen den Hindernissen
max. Höhe 40 cm
mind. 3 Weitsprünge max. 55 cm lang
Wassergraben obligatorisch


Mittelschwierige Klasse:


mind. 10 Hindernisse
mind. 200 cm Abstand zwischen den Hindernissen
max. Höhe 35 cm
mind. 2 Weitsprünge max. 40 cm lang
Wassergraben obligatorisch

Leichte Klasse:


mind. 8 Hindernisse
mind. 180 cm Abstand zwischen den Hindernissen
max. Höhe 25 cm
mind. 1 Weitsprung max. 25 cm lang

Bei Wettbewerben kann die Bahn aus Platzgründen mit einem Hindernis (L oder U-förmig) aufgebaut werden.

30.Schwierigkeitsgerade:

Hindernisparcours

(Wie beim Springreitsport aufgebaute und nummerierte Hindernisse)

Schwierige Klasse:


mind. 14 Hindernisse
max. Höhe 40 cm
mind. 3 Weitsprünge max. 55 cm lang
Wassergraben obligatorisch

 

 

Mittelschwierige Klasse:
mind. 12 Hindernisse
max. Höhe 35 cm
mind. 2 Weitsprünge max. 40 cm lang
Wassergraben obligatorisch

 

Leichte Klasse:
mind. 8 Hindernisse
max. Höhe 25 cm
mind. 1 Weitsprung max. 25 cm lang

Beim Hindernisparcours soll der Abstand zwischen den Hindernissen wenigstens so groß sein wie der Mindestabstand auf der geraden Hindernisbahn.

 

 

OFFENE KANINHOP-WETTBEWERBE:

Punktespringen


31. Zum Punktespringen wird mit 10 Hindernissen eine kreisrunde Bahn aufgebaut. Je nach Können der Kaninchen beträgt die Höhe der einzelnen Hindernisse 25 oder 35 cm. Es wird gezählt, wie viele Hindernisse das Kaninchen in 1 Minute fehlerfrei überspringt. Gerissene Hindernisse werden sofort wieder aufgebaut. Die Zeit beginnt mit dem Kommando des Schiedsrichters. Das Kaninchen darf an keinem Hindernis vorbeirennen. Das Kaninchen, das bei 4 Durchgängen die meisten Hindernisse übersprungen hat, hat gewonnen. Zwischen den einzelnen Durchgängen muss das Kaninchen eine Pause von mindestens 10 Minuten haben.

Parallelspringen

32. Beim Parallelspringen werden zwei Hindernisbahnen parallel mit jeweils mindestens 10 gleichen Hindernissen aufgebaut. Es treten immer zwei Kaninchen gegeneinader an. Der Sieger bekommt wie beim Sport einen Pluspunkt; der Verlierer einen Minuspunkt (1:0 bzw. 0:1). Es startet jedes Kaninchen gegen Jedes. Dabei kann jeder Begleiter nur mit einem Kaninchen am Wettbewerb teilnehmen. Am Ende des Wettbewerbs hat das Kaninchen gewonnen, das die meisten Pluspunkte hat.
Je nach Können der Kaninchen beträgt die Höhe der einzelnen Hindernisse 25 oder 35 cm.

Bei sehr vielen Teilnehmern kann der Wettbewerb auch im k.o.-System ausgetragen werden. Zwischen den einzelnen Durchgängen muss das Kaninchen eine Pause von mindestens 10 Minuten haben.

Ausscheidungsspringen

33. Es gibt fünf Durchgänge mit 10 Hindernissen. Bis auf die Anzahl der Hindernisse und die Höhe gelten die Regeln der geraden Bahn. Im 1. Durchgang sind die Hindernisse max. 8 cm hoch, im 2. Durchgang 16 cm, im 3. Durchgang 24 cm, im 4. Durchgang 32 cm und im 5. Durchgang 40 cm. In die nächste Runde kommen alle Kaninchen, die nicht mehr als 3 Fehler im vorherigen Durchgang gemacht haben.

Bis zum 4. Durchgang ist nur entscheidend, dass das Kaninchen jeweils nicht mehr als 3 Fehler macht, bzw. die Höchstzeit nicht überschreitet. Die Platzierung erfolgt im fünften Durchgang, in der neben den Fehlern auch die Zeit notiert werden muss. Sieger ist das Kaninchen mit den wenigsten Fehlern. Bei Fehlergleichheit entscheidet die schnellere Zeit.

Zwischen den einzelnen Durchgängen muss das Kaninchen eine Pause von mindestens 10 Minuten haben.

Kapitel 4

STARTKLASSEN

34. Damit ein Kaninchen in der Öffentlichkeit bei einem Wettbewerb starten kann, muss der Kaninhop-Leiter des Vereins für das Kaninchen die richtige Startklasse festlegen. Zwischen der Startklasse für die gerade Bahn und der Startklasse für den Parcours darf maximal eine Klasse Unterschied bestehen.

Dies ist erforderlich, damit Kaninchen nicht überfordert, kein falscher Ehrgeiz beim Teilnehmer entsteht und eine tiergerechte Behandlung gegeben ist.

35. Ein Kaninchen ist in der Lage in der Leichten Klasse bei Wettbewerben zu starten, wenn es im Training eine vollständige aufgebaute Gerade Bahn oder einen Parcours mit nicht mehr als 4 Fehlern in maximal 90 Sekunden schafft.

36. In die mittelschwere oder schwere Klasse kann ein Kaninchen aufsteigen, wenn im Training die angestrebte Klasse mit nicht mehr als 2 Fehlern in 90 Sekunden geschafft wird und in der bisherigen Klasse bei einem Wettbewerb maximal 2 Fehler gemacht worden sind.

37. Kaninchen können nur in der Klasse starten, für die sie sich einmal qualifiziert haben. Sie können erst zurückgestuft werden, wenn sie mindestens 4 Monate an keinem Wettbewerb der höheren Klasse teilgenommen haben. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Wettbewerb für Kaninchen für mehrere Klassen geöffnet wird. Dies ist aber bei der Wettbewerbsankündigung bekannt zu geben.

Kapitel 5

BAHNEN UND HINDERNISSE

38. Die Bahnen sind in geeigneter Weise einzuzäunen und den Teilnehmern sowie den Zuschauern ist auf beiden Seiten ausreichend Platz zu gewähren.

39. Bei der geraden Bahn muss die Mindestbreite der eingezäunten Fläche mind. 4 Meter betragen und es muss ein Abstand von 2,30 m vor dem Start- und hinter dem Zielhindernis vorhanden sein.

40. Die Bahn muss auf einer ebenen Unterlage, die nicht glatt sein darf, aufgestellt werden. Wenn die Bahn auf einem Rasenplatz ist, muss er kurz gemäht und ohne Löcher sein. Wenn der Wettbewerb auf Asphalt, Beton oder in einem Gebäude stattfindet, ist auf einem Teppich zu starten.

41. Die Mindestbreite des Teppichs auf der geraden Bahn muss mindestens 80 cm betragen.

 

42. Dekorationen in der bahn oder an den Hindernissen dürfen die Teilnehmer beim Durchlaufen der Bahn nicht beeinträchtigen. Sofern ein teilnehmer eine Dekoration umwirft, rechnet das nicht als Fehler.

43. Start- und Zielhindernisse müssen vorhanden sein, aber zählen nicht als Hindernis.

44. Andere Tiere sind von der Bahn fernzuhalten.

45. Es müssen mindestens 3 Übungshindernisse vorhanden sein. Die Aufwärmbahn soll sich dicht bei der Wettbewerbsbahn befinden. Bei großen Wettbewerben müssen sich die Teilnehmer in der Reihenfolge, die auf der Startliste angegeben ist, bei der Aufwärmbahn einfinden.

46. Die Aufwärmbahn soll so weit von der Wettbewerbsbahn entfernt sein, dass sie die Teilnehmer nicht stört.

47. Der Wassergraben muss vollständig vom Schiedsrichter eingesehen werden können. Wenn das nicht möglich ist, muss er von einem Besitzer kontrolliert werden.

48. Auf der geraden Bahn muss der Abstand zwischen den Hindernissen auf der ganzen Bahn gleich sein, Der Abstand wird von der hintersten Stange des vorhergesehenen Hindernisses bis zur ersten Stange des folgenden Hindernisses gemessen.

49. Die Bahn muss logisch aufgebaut sein. Begleiter und Kaninchen sollen ihr leicht folgen können. Die Nummern an jedem Hindernis sollen deutlich sein. Die Bahn muss so ausgeformt sein, dass der Begleiter nicht in die Versuchung kommt, selbst über die Hindernisse zu steigen. Die Bahn muss so aufgebaut sein, dass dasselbe Hindernis von einer Seite nicht zweimal im selben Durchlauf übersprungen werden muss.

50. Der Mindestabstand der Hindernisse vond er Einzäunung darf an keiner Stelle weniger als 100cm sein. Das gilt für sämtliche Wettbewerbsarten.

51. Das Maß der Hindernisse ist wie folgt zu messen: Höhe = Abstand zwischen dem Boden und dem höchsten Punkt der obersten Stange Länge/Weite = Abstand zwischen der Vorderkante der ersten Stange und der Hinterkante der letzten Stange. Breite = kleinster Abstand zwischen den Innenseiten der Seitenstücke.

52. Start- und Zielhinderniss sollen aus Seitenstücken und einer Stange von höchstens 10cm bestehen. Das Niederreißen dieser Hindernisse zählt nicht als Fehler.

 

53. Die Mindestbreite für bahnhindernisse ist 40 cm.

 

54. Die Hindernisse sollen so gestaltet sein, dass kein Risiko besteht, dass ein Teil des Hindernisses mit Leichtigkeit heruntergweht wird oder aufgrund von Vibrationen des Untergrundes herunterfallen kann.

 

55. Die Hindernisse müssen Seitenteile haben, die mindestens 5cm höher sind als die Oberkante der obersten Stange; auch der Wassergraben hat Seitenteile.

56. Der Abstand zwischen den Auflagen für die Stangen darf nicht größer als 8cm sein.

57. Es muss möglich sein, dass die Hindernisse von beiden Seiten niedergerissen werden können. Feste Stangen sind unzulässig.

58. Die Seitenteile der Hindernisse sind so aufzustellen, dass die Stangen zwischen den Seitenteilen nicht eingeklemmt sind, bei einer unebenen Unterlage dürfen unter die Seitenteile Keile gelegt werden.

 

59. Die Hindernisse dürfen nicht aus ungeeignetem Material bestehen, sodass die Kaninchen dadurch zu Schaden kommen können. halterungen für die Stangen aus Nägeln oder Schrauben sind nicht erlaubt.

60.
Sofern mehrere Hindernisse zu einem kombiniert werden, darf der Abstand zwischen ihnen nicht so groß sein, dass das Kaninchen zu einer Zwischenlandung verlockt wird.

61. Sofern die Hindernisse verschiedenfarbige Stangen haben, muss die gleiche Farbe während des Wettbewerbs immer oben liegen.

Kapitel 6 - Zulassung und Genehmigung der Wettbewerbe

62. Offizielle Wettbewerbe können nur durch eine Untergliederung durchgeführt werden, die dem ZDRK angehört.

63. An offiziellen Wettbewerben können alle jugendlichen Mitgliedern des ZDRK teilnehmen. Die Wettbewerbe sind in geeigneter Weise vorher bekannt zu geben. An vereinsinternen Wettbewerben können auch Jugendliche teilnehmen, die noch nicht Mitglied in einem Verein des ZDRK sind. In Einzelfällen können in einer eigenen Klasse auch Wettbewerbe für erwachsene Züchter/innen durchgeführt werden.

64. Die ausrichtende Unterorginisation muss das Ergebnis des Wettbewerbs für 3 Jahre aufbewahren, um die Ergebnisse später nachvollziehen zu können.

 

65. Ein Antrag auf die Austragung einer Kreis-, Bezirks- oder Landesverbandsmeisterschaft muss dem Obmann für Austellungswesen mindestens 6 Monate vor der Veranstaltung eingereicht werden. Der Antrag muss enthalten:
Beschreibung der Örtlichkeit
Programmentwurf
Art der Wettbewerbe
Art der Bekanntmachung

66. Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer und Kaninchen sind vom Veranstalter zu regeln.

Kapitel 7 - Mitwirkende bei Wettbewerben

Schiedsrichter

67. Das Schiedsrichteramt ist ein Ehrenamt

68.
Schiedsrichter müssen Mitglied in einem Verein des ZDRK sein. Sie müssen nachgewiesene Kenntnisse über die Kaninhop-Regeln besitzen. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt im jeweiligen Landesverband unter der Regie des Landesjugendleiters. Die Ausbildung zum Schiedsrichter kann im 16. Lebensjahr begonnen werden; die Tätigkeit als Schiedsrichter kann mit Vollendung des 18. Lebensjahr aufgenommen werden.

69. Bei vereinsübergreifenden Wettbewerben müssen zwei Schiedsrichter fungieren. Ein Schiedsrichter bzw. ein Schiedsrichterduo darf an einem Tag insgesamt nur X (80?) Durchgänge werten. Dies ist vom Veranstalter im Hinblick auf die Teilnehmerzahl und die Art der vorhergesehenen Wettbewerbe zu beachten.

70. Die Schiedsrichter müssen die Bahnen vor Wettbewerbsbeginn abnehmen und die Wettbewerbsbedingungen bekannt geben.

 

71. Die Schiedsrichter sind vom jeweiligen Wettbewerb, in dem sie als Schiedsrichter tätig sind, ausgeschlossen.

 

72. Die Schiedsrichter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Ergebnis eines Laufes vor dem nächsten Lauf mitgeteilt wird.

Zeitnahme

73.  Bei manueller Zeitnahme beginnt die Zeit, wenn das Kaninchen über das Starthinderniss springt und endet, wenn das Kaninchen über das Zielhinderniss springt. Eine elektronische Zeitnahme erfolgt, wenn vorhanden, immer zwischen einer Start- und Zielschranke.

 

74. Jeder Schiedsrichter hat eine Stoppuhr zu verwenden.

75. Wenn Hindernisse umgeweht werden oder etwas eintritt, was den Begleiter oder das Kaninchen behindert, muss die Zeit gestoppt werden. Nach Wiederherstellung der bahn sollen die Teilnehmer an der Stelle weitermachen, wo die Zeit angehalten wurde. Eventuell kann auch neu gestartet werden. Die Entscheidung liegt bei den Schiedsrichtern.

 

76. Die Schiedsrichter müssen 30 bzw. 10 Sekunden vor Ablauf der Maximalzeit dies bekannt geben.

Hindernisaufstellung

77. Es ist anzustreben, dass zwei oder mehr Personen die Hindernisse wieder aufstellen.

 

78. Die Hindernisse dürfen erst aufgestellt werden, wenn die Schiedsrichter ein zeichen zum Aufstellen gegeben haben.

Kapitel 8 - Einführungs- und Übergangsbestimmungen

79. Diese vorläufigen Regeln sind am 15./17. März 2007 von der ZDRK - Standardkommission und dem erweiterten Präsidium des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter e.V. beschlossen worden und werden mit der Veröffentlichung zur dreijährigen Erprobungsphase freigegeben. Diese Regeln werden in Kraft gesetzt, wenn die jeweiligen Landesjugendleiter ausgebildet sind. Sie sind für alle Kaninchen, Begleiter, Schiedsrichter und Veranstalter anzuwenden, die nach der veröffentlichung einen kaninhop-Wettbewerb durchführen wollen. Bis zum endgültigen Inkrafttreten können Rahmen-Wettbewerbsveranstaltungen ohne Wertung durchgeführt werden.

 

80. Das Ende der Erprobungsphase legt die Standardkommission des ZDRK fest. Erst nach Ablauf der Erprobungsphase werden abschließend formulierte Bestimmung verabschiedet und damit verbindlicher Bestandteil der ZDRK-Bestimmungen.

Langen, den 17. März 2007

 

Peter Mickmann                                 Klaus Zimmermann

Präsident des ZDRK                           Jugendleiter im ZDRK

 

Durchführungsbestimmungen für Kaninhop-Wettbewerbe,

Herausgegeben vom ZDRK, Langen, 2000

 

Das Regelwerk stammt aus der Neuauflage des Kaninhopbuches von Friedel Hillbrecht. Erhältlich bei ebay und Amazon ab 14,90 €

 

  • Verlag: Oertel & Spörer; Auflage: 2., Aufl. (24. April 2009)
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 9783886277445
  • ISBN-13: 978-3886277445

 
  Copyright © 2011 - 2013 by M17 Plau am See e.V.  
 
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